ABC - für Schulanfänger

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Grundschule von A-Z

Die nachfolgende Zusammenstellung wurde von der Homepage des Schulministeriums NRW übernommen.

Anmeldung

Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Damit bleibt bis zum Schulanfang Zeit, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen gezielt einzuleiten. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Das Schreiben enthält bei Beibehaltung der Schulbezirke bis zum Jahr 2008 den Hinweis auf die zuständige Grundschule im Schulbezirk, bei Fortfall der Schulbezirke ab 2007 den Hinweis auf die der Wohnung nächstgelegene Grundschule der jeweiligen Schulart in der Gemeinde. Die Eltern melden ihr Kind an der jeweiligen Schule an.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens überprüfen Lehrerinnen und Lehrer bei allen Kindern, ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können.

 

Aufnahme

Ziel ist die Aufnahme aller schulpflichtigen Kinder. Nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter ein Kind für ein Jahr zurückstellen. Sie oder er entscheidet darüber auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

 

Ausbildungsordnung für die Grundschule (AO-GS)

Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52 SchulG). Die Bestimmungen für die Grundschule finden sich in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule

 

Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung (AO-SF)

Für Kinder mit Behinderungen, die in der Grundschule im Gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Kindern lernen, gelten je nach Förderschwerpunkt andere Vorgaben. Diese sind in der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) festgelegt.

 

Anfangsunterricht

Alle Kinder wollen lernen und sind neugierig auf Neues. Die Kinder erzählen im morgendlichen Gesprächskreis von Dingen, die sie bewegen. Sie hören einander zu und treffen Vereinbarungen, die in einem Tagesplan festgehalten werden. Auf diese Weise erarbeiten die Kinder Regeln für das Zusammenleben. Aufgaben, die nur mit anderen zusammen gelöst werden können, fördern ihre Teamfähigkeit. Wenn Kinder im Klassenraum zur selben Zeit an verschiedenen Aufgaben arbeiten, lernen sie Rücksicht zu nehmen, anderen zu helfen und sich selbst helfen zu lassen.

 

Ausgangsschrift

Ausgangsschrift für das Lesen und Schreiben ist die Druckschrift. Im Zuge der Verflüssigung des Schreibverlaufs und der individuellen Ausprägung der Schrift entwickeln die Schülerinnen und Schüler später aus der Druckschrift ihre persönliche Handschrift. Zur Orientierung kann wegen ihrer Nähe zur Druckschrift die Vereinfachte Ausgangsschrift herangezogen werden. In allen Phasen der Grundschulzeit müssen Schreibaufgaben in den Unterricht einbezogen werden, in denen formklares und gestaltendes Schreiben wichtig wird.

 

Anforderungen

Was die Kinder in den einzelnen Fächern lernen, ist in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule festgelegt. Sie gelten für ganz Nordrhein-Westfalen. Die Freiräume, die den Schulen darin eröffnet werden, gestaltet jede Schule für sich in den so genannten schuleigenen Arbeitsplänen aus.
In den Fachlehrplänen werden für jedes Fach die verbindlichen Aufgabenschwerpunkte und Unterrichtsgegenstände genannt. Zusätzlich benennt jeder Fachlehrplan die verbindlichen Anforderungen am Ende der Klasse 4, die ein erfolgreiches Weiterlernen ermöglichen.

 

Ansprechpartner

Zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gehört, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. So erfahren auch die Kinder, dass Eltern und Schule Hand in Hand arbeiten. Gelegenheit für solche Gespräche bietet der Elternsprechtag, der zweimal im Jahr stattfindet. Auch die Sprechstunden der Lehrerin oder des Lehrers oder die vereinbarten Gesprächstermine zwischendurch gehören dazu. Oft ergibt sich auch beim Abholen der Kinder, beim Schulausflug oder bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit zum Gespräch. Grundsätzlich gilt: Erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner ist immer die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

 

Arbeitsverhalten

Soziale Kompetenzen gehören heute neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und des Berufswegs. Das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler werden ab dem Schuljahr 2007/2008 in den Notenstufen "sehr gut", "gut", "befriedigend" und "unbefriedigend" bewertet und, gegebenenfalls durch eine ergänzende Beschreibung, auf den Zeugnissen dokumentiert werden. Für die Grundschulen gilt dies für das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 4. Auf dem Zeugnis kann künftig zudem in einem Bemerkungsfeld besonderes schulisches oder außerschulisches Engagement der Kinder gewürdigt werden.

 

Bekenntnisgrundschulen

In evangelischen oder katholischen Bekenntnisgrundschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.

 

Berichtszeugnisse

Berichtszeugnisse sind Zeugnisse, die die Leistungsentwicklung und den Leistungsstand nicht mit Noten ausdrücken, sondern in einer beschreibenden Form. ("Beim Vorlesen achtete M. stets auf die Betonung.") Berichtszeugnisse bieten Raum für eine detaillierte Rückmeldung über Stärken und Schwächen des einzelnen Kindes. In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils am Ende des Schuljahres Berichtszeugnisse.
Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 sind ebenfalls Berichtszeugnisse. Sie werden jedoch durch Noten für die Fächer ergänzt.
Die Zeugnisse der Klasse 4 sind keine Berichtszeugnisse. Sie enthalten Noten.
Die Schulkonferenz kann die Notengebung in den Zeugnissen der Klassen 2 und 3 aussetzen.

 

Begegnung mit Sprachen

Viele Kinder kennen Kinder mit anderen Herkunftssprachen Viele sammeln auch bei Ferienaufenthalten im Ausland erste Erfahrungen mit einer anderen Sprache.
Solche Begegnungen mit anderen Sprachen reflektieren Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter eher unbewusst. Während die einen bereits zu einem unkomplizierten Umgang mit den fremden Sprachen und mit den Menschen finden, die diese verwenden, zeigen andere Unsicherheit oder Ängste, wenn sie nicht verstehen, was in ihrer Nähe gesprochen wird.
„Begegnung mit Sprachen“ orientiert sich in erster Linie an den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Aufgabe der Grundschule ist es, sie zum Anlass von Unterricht zu machen Begegnung mit Sprachen ist in der Grundschule Bestandteil des Unterrichts. Sie soll allen Schülerinnen und Schülern der Grundschule ermöglicht werden.
"Begegnung mit Sprachen" ist in allen Jahrgangsstufen möglich. Die einzelnen Schulen entscheiden selbst, in welcher Weise Begegnung mit Sprachen in die schuleigenen Arbeitspläne aufgenommen wird.
Die Wahl der Begegnungssprache liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule. Schulen, die bereits seit mehreren Jahren "Begegnung mit Sprachen" im Rahmen ihres Schulprogramms verwirklichen, haben u.a. gute Erfahrungen mit Herkunftssprachen ihrer Schülerinnen und Schüler, den Nachbarsprachen Niederländisch oder Französisch und mit anderen Sprachen im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften gemacht.
Die Aufgaben und Ziele von Begegnung mit Sprachen in der Grundschule sowie Hinweise zur Umsetzung sind in der Handreichung "Begegnung mit Sprachen" zusammengefasst.

 

Bewegung

Im Sinne der Leitidee der „Bewegungsfreudigen Schule“ sind tägliche Bewegungszeiten im Unterricht der anderen Fächer feste Bestandteile des Lebens und Lernens in der Grundschule.

 

Computer

Bereits in der Grundschule erwerben die Kinder erste Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im altersgemäßen Umgang mit dem Medium Computer, sie nutzen die Vorteile und erlernen den kritischen und bewussten Einsatz. Dabei werden der Computer und seine Anwendungen fächerübergreifend in den Unterricht der Grundschule eingebunden. Viele Schulen haben Medienecken in den einzelnen Klassenräumen eingerichtet. Die Kinder nutzen den Computer als Schreibgerät, zur Internetrecherche auf ausgewählten Seiten oder im Zusammenhang mit Übungsprogrammen
 

Deutschunterricht

Im Fach Deutsch lernen die Kinder Lesen und Schreiben. Ihre Fähigkeiten im Sprechen, zum Beispiel sich in einer größeren Gruppe mitzuteilen und einander zuzuhören, werden ausgebaut. Der Unterricht knüpft stets an die bereits vorhandenen Fähigkeiten der Kinder an und entwickelt sie weiter.
Die Vorgehensweisen beim Lesen- und Schreibenlernen unterscheiden sich heute von früheren Lehrmethoden. Die meisten Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Später lernen sie neben der Druckschrift auch eine verbundene Schrift. Sie wird dann zu einer gut lesbaren und flüssigen persönlichen Handschrift weiterentwickelt.
Viele Kinder haben schon vor Schulbeginn die Welt der Schrift für sich entdeckt. In der Schule werden sie angeregt, diese Kenntnisse auch anzuwenden. Die Kinder schreiben die Wörter natürlich nicht immer so, wie sie im Wörterbuch stehen: Aus „Vater“ wird dann zum Beispiel „Fata“. Aber diese Schreibweise zeigt, dass das Kind das Wort abhört und die Laute den Buchstaben zuordnet, die es bereits kennt. Dies ist ein erster und wichtiger Schritt auf dem Weg zum richtigen Schreiben. Natürlich bleiben die Schreibweisen nicht so. Von Anfang an lernen Kinder die richtigen Schreibweisen in den Lesetexten und später in den Rechtschreibübungen. Unter der Berücksichtigung des individuellen Schriftspracherwerbs trägt die Lehrerin oder der Lehrer die Verantwortung für das systematische Erlernen der Rechschreibregelungen. Durch regelmäßiges Üben und Wiederholen werden die Kinder sicher im Umgang mit der deutschen Sprache. Sie lernen beispielsweise, wie sie mit einer Lernkartei selbst üben oder sich selbstständig Hilfe im Wörterbuch holen können.
Besonders wichtig ist, dass Kinder gerne lesen und schreiben und dass sie merken, wie wichtig diese Fähigkeiten für sie sind. Schule und Elternhaus können gemeinsam die Lust am Lesen wecken. Sie können zeigen, dass in Büchern spannende Geschichten und interessante Informationen stecken und dass Texte andere Menschen unterhalten, informieren oder zum Nachdenken anregen können. Es ist gut, wenn Kinder erleben, dass Lesen und Schreiben auch für ihre Eltern wichtig sind.

 

Diktate

Zum Prozess des Erlernens des Schreibens und Rechtschreibens gehören neben dem regelmäßigen Üben und Wiederholen auch Überprüfungen. Dabei gibt es neben den klassischen Diktaten eine Reihe von unterschiedlichen Formen, mit denen die Kinder ihre Leistungen im Bereich Rechtschreiben auch selbst überprüfen können: Partnerdiktate, Dosendiktate u.a. mehr. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihres Kindes informiert sie darüber.

 

Dyskalkulie

In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit keine Regelung, - ähnlich wie für Kinder, die beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten haben - für Kinder mit einer Dyskalkulie. Zur Zeit arbeitet das Ministerium für Schule und Weiterbildung an der Möglichkeit, die Dyskalkulie in den Kanon der Teilleistungsstörungen einzubinden und so eine generelle Regelung zu treffen.
Unabhängig davon hat bereits jetzt jede Schule den Auftrag, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern - unabhängig von Lernschwierigkeiten, die ein Kind zeigt. Die Chancen, dass eine gezielte schulische Förderung langfristig ein Umgehen-Können mit den Mathematikdefiziten ermöglicht, sind durchaus gut.

 

Englischunterricht

Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist Englisch verbindliches Unterrichtsfach ab Klasse 3. Im Vordergrund des Englischunterrichts stehen das Sprechen und das Verstehen der gesprochenen Sprache. Die Schülerinnen und Schüler erwerben elementare sprachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten in der englischen Sprache, die es ihnen erlauben, in häufig vorkommenden Situationen einfaches Englisch zu verstehen und sich in vertrauten Gesprächssituationen zu verständigen. Auf diese Weise erwerben die Kinder einen grundlegenden Wortschatz in bestimmten Bereichen und erproben einfache Sprachstrukturen. Dabei lernen sie auch, welche Techniken und Methoden des Sprachenlernens für sie besonders erfolgreich sind. Zugleich erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse über die Lebenswelt von Kindern in englischsprachigen Ländern.
Zum 1.2.2009 wird der Beginn des Englischunterrichts auf die 1. Klasse (zweites Halbjahr) vorgezogen. Der jetzige Lehrplan wird rechtzeitig überarbeitet.

 

Elternsprechtag

Mindestens einmal im Halbjahr lädt jede Schule zu einem Elternsprechtag ein. Hier ist Gelegenheit offen und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen. Ihr erster Ansprechpartner ist sicher die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

 

Elternmitwirkung
Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen sie auch ihre beiden Vorsitzenden, die die Belange der Klasse innerhalb der Schule vertreten und mit beratender Stimme an den Klassenkonferenzen teilnehmen.
Auf Schulebene entsenden alle Eltern ihre Vertreter in die Fachkonferenzen, in denen zum Beispiel über die Einführung von Schulbüchern und weiteren Lernmedien beraten wird. In der Grundschule werden die Aufgaben der Fachkonferenz allerdings in der Regel von der Lehrerkonferenz wahrgenommen. Elternvertreter wirken deshalb bei bestimmten Themen in der Lehrerkonferenz mit.
In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern und Lehrer in gleicher Anzahl vertreten. Zu den Aufgaben der Schulkonferenz gehört die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.

 

Empfehlung für die weiterführende Schule

Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen sind die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule, die im Jahr 2003 komplett überarbeitet wurden sowie die Ausbildungsordnung für die Grundschule. Eine vorgegebene quantifizierte Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es allerdings nicht. Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und im Rahmen der Grundschulempfehlung eine begründete Prognose für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben.
Die Eltern wählen auch künftig grundsätzlich die weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sekundarschule oder Gesamtschule) ihres Kindes.
Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, müssen diese in einem geregelten Übergangsverfahren gewichtet werden.
Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

 

Förderung (individuelle)

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler - und zwar von Anfang an - ist zentrale Leitidee des neuen Schulgesetzes. Bereits zwei Jahre vor der Einschulung soll Defiziten in der Sprachentwicklung durch entsprechende Förderung entgegengetreten werden, um sicherzustellen, dass alle Kinder zu Beginn des Schulbesuchs die gleichen Bildungschancen haben.
Die individuelle Förderung in der Grundschule kann in innerer Differenzierung oder - bis zur Hälfte der wöchentlichen Stundentafel - auch in äußerer Differenzierung (Lernstudio) erfolgen. Grundschulen, die angesichts ihrer Rahmenbedingungen vor besonderen sozialen Herausforderungen stehen, erhalten Personalressourcen wie zum Beispiel sozialpädagogische Fachkräfte (aus den ehemaligen Schulkindergärten) oder zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer.

 

Förderkonzept

Alle Kinder, die schulpflichtig sind, werden eingeschult und in der Grundschule individuell gefördert. Dazu entwickeln alle Grundschulen ein schulinternes Förderkonzept. Das Förderkonzept für die Schuleingangsphase kann sich von dem für die Klassen 3 und 4 unterscheiden.
Das schuleigene Förderkonzept soll Aussagen enthalten:
- zur Lernstandsdiagnostik,
- zur Förderplanung,
- zu den Anforderungen an die Unterrichtsorganisation.

 

Förderplan

Bei der Förderung in äußerer Differenzierung (Lernstudio) an Stelle des nach der Stundentafel vorgesehenen Unterrichts hält die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer für jedes Kind, das daran teilnimmt, Art, Dauer und Umfang in einem individuellen Förderplan fest.
Förderunterricht
Der in der Stundentafel enthaltene Förderunterricht soll allen Kindern zugute kommen. Bei der Planung achten die Grundschulen darauf, dass auch Förderangebote für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gemacht werden.

 

Fachunterricht

Der Unterricht in der Grundschule umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst, Musik, Sport, Religionslehre und den Förderunterricht. Für Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird zusätzlich muttersprachlicher Unterricht angeboten.

 

fächerübergreifendes Lernen

Die Grundschule soll den Kindern Lernangebote machen, in denen kognitives Lernen mit praktischem, musischem, gestalterischem, sportlichen, religiösen und sozialen lernen verknüpft ist.. Aus vielen bereichen, die die in den Lehrplänen schwerpunktmäßig einem Fach zugeordnet werden, können fächerübergreifende Themen oder Projekte entwickelt werden.

 

Ganztag in der Grundschule

An fast allen Grundschulen gibt es verlässliche Ganztagsangebote über den Unterricht hinaus. Das umfassendste Angebot ist die offene Ganztagsschule (OGS). An Schulen ohne Ganztag gibt es weitere Angebote wie z. B. "Schule von acht bis eins". Damit werden gleichermaßen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und für die Kinder mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sichergestellt. Die unterschiedlichen Angebote werden vom Land unterstützt. Die Schulträger können Elternbeiträge erheben.


Offene Ganztagsgrundschule
Ganztagsschulen haben mehr Zeit für Bildung und Erziehung und damit für individuelle Förderung. In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 85% der Grundschulen offene Ganztagsschulen. Durch die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Kultur und Sport werden Unterricht und außerunterrichtliche Angebote unter dem Dach der Schule pädagogisch sinnvoll zusammengefügt
 Die Vorteile der Kooperation von Schule und Jugendhilfe in offenen Ganztagsgrundschulen liegen in der Vielfalt der Angebote, die von der Hausaufgabenhilfe über zusätzliche Förderkurse bis hin zu Angeboten aus Kultur, Sport und Spiel am Nachmittag reichen. Kindern und Eltern bleiben so zusätzliche, weite Wege erspart. In den Angeboten arbeiten neben den Lehrkräften pädagogische Fachkräfte wie Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen oder auch Sportübungsleiterinnen und Sportübungsleiter sowie Musik- und Kunstpädagogen. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote werden so miteinander verzahnt.
In der Regel besuchen die Kinder die offene Ganztagsgrundschule montags bis freitags, von 8:00 bis 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr. Die Gelegenheit zu einem Mittagsimbiss oder Mittagessen wird gewährleistet. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Qualität und Fördererfolg der außerunterrichtlichen Angebote steigen, wenn die Kinder an allen Tagen regelmäßig teilnehmen. Deshalb ist die Anmeldung zum „Ganztag“ freiwillig, verpflichtet dann aber zur regelmäßigen Teilnahme für ein Schuljahr
Die Elternbeiträge sollen vom Schulträger nach den finanziellen Möglichkeiten gestaffelt werden. Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder kann von den Kommunen vorgesehen werden.
Für alle offenen Ganztagsschulen erhalten die Schulträger eine Betreuungspauschale des Landes, die sie auf die Schulstandorte nach jeweiligem Bedarf verteilen können. Viele offene Ganztagsschulen können dadurch weitere Angebote durchführen, z. B. eine Übermittagbetreuung für Kinder, die nicht am Ganztag teilnehmen sowie Angebote nach 16:00 Uhr und in den Ferien oder zur Intensivierung bereits bestehender Angebote.


 - Schule von acht bis eins
Schulen, die keine offene Ganztagsschule sind, bieten ihren Schülerinnen und Schülern eine Betreuung in den Stunden des Vormittags an, in denen kein Unterricht stattfindet. Durch das Programm "Schule von acht bis eins" ist für die betreuten Kinder täglich eine verlässliche Schulzeit zwischen 8:00 und 13:00 Uhr sichergestellt. Vergleichbare Angebote sind bei Bedarf auch an offenen Ganztagsgrundschulen für die Kinder möglich, die nicht in den "Ganztag" gehen. Das Land stellt hierfür den Schulträgern eine Betreuungspauschale zur Verfügung.


  - Dreizehn Plus
Bei dem Programm "Dreizehn Plus" handelt es sich um Nachmittagsangebote bis mindestens 15:00 Uhr. Die Kinder können zusammen Mittag essen, ihre Hausaufgaben erledigen und offene Angebote aus Kultur und Sport nutzen. Die Schulen arbeiten eng mit Partnern aus der Jugendhilfe zusammen. "Dreizehn Plus" gibt es im Anschluss an "Schule von acht bis eins" für Schulen im ländlichen Raum, die nur einen geringen Betreuungsbedarf haben und aus diesem Grund nicht in offene Ganztagsschulen umgewandelt werden.
 

Gemeinschaftsgrundschule

In Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.

 

Gemeinsamer Unterricht

Die sonderpädagogische Förderung kann in NRW an allgemeinen Schulen als Gemeinsamer Unterricht oder in Förderschulen erfolgen (§ 20 Abs. 1 SchulG). Der Anspruch der Eltern ist auf ein Teilhaberecht an einer ermessensfehlerfreien Entscheidung der Schulaufsicht, ob die personellen und sächlichen Voraussetzungen für eine integrative Förderung an einer allgemeinen Schule im konkreten Fall gegeben sind, begrenzt (vgl. § 20 Abs. 7 und Abs. 8 SchulG).
Die Entscheidung über die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht wird stets im Hinblick auf eine optimale Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers getroffen. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf der Grundlage eines erstellten Gutachtens für jede Schülerin und jeden Schüler individuell sowohl über Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs als auch über den geeigneten Förderort. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass vor allem solche Schülerinnen und Schüler an Formen integrativer Unterrichtung teilnehmen, die von dieser Förderungsform den Erwartungen zufolge in besonderem Maße profitieren können.

 

Grundschulempfehlung

Grundlage für den Unterricht und die damit verbundenen Anforderungen sind die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule aus dem Jahr 2008 sowie die Ausbildungsordnung Grundschule. Hierauf basiert auch die Grundschulempfehlung.
Eine vorgegebene quantifizierte Gewichtung der jeweiligen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten gibt es allerdings nicht.
Es liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte, die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in pädagogisches Handeln umzusetzen und eine begründete Empfehlung für die Eignung zum Besuch einer weiterführenden Schule abzugeben.
Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, werden Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule durch die Grundschule beraten.
Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.
Mit dem 4. Schulrechtsänderungsgesetz, das im Dezember 2010 vom Parlament verabschiedet wurde, sind die Empfehlungen der Grundschule nicht mehr verbindlich. Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an.
Über die Aufnahme bei Anmeldungen, die die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, wird nach den Maßgaben des § 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I entschieden.

 

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind Aufgaben für Kinder. Sie lernen dabei, selbständig zu arbeiten, zu üben oder sich auf den Unterricht vorzubereiten. Viele Eltern wollen ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen. Das ist verständlich, erschwert es dem Kind möglicherweise aber, selbstständig zu werden. Hinzu kommt, dass die Lehrkraft den Eindruck gewinnt, die Kinder könnten etwas allein, was sie in Wirklichkeit nur mit Hilfe der Eltern geschafft haben. Das kann sich zum Nachteil der Kinder auswirken.
Die Zeit für die Hausaufgaben in den Klassen 1 und 2 sollte 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 eine Stunde nicht übersteigen, es sei denn, die Kinder sind von einer besonders anregenden Aufgabe so gefangen, dass sie aus eigenem Antrieb noch weiter daran arbeiten wollen. Nicht immer ergibt sich aus dem Unterricht eine sinnvolle Hausaufgabe. Dann haben die Kinder keine Aufgaben zu erledigen.

 

Internet

Das e-Pferdchen "Ed"

Das Internet e-Pferdchen ist eine gemeinsame Initiative der Stiftung "Partner für Schule" und des Kabelnetzbetreibers "ish" zur Förderung von Internetkompetenz bei Schülerinnen und Schülern an Grundschulen.
Das e-Pferdchen bietet wichtige erste Orientierungshilfe beim Umgang mit dem Internet. Mit dem Erwerb von "Ed", dem e-Pferdchen, beweisen die Kinder Eltern, Lehrkräften und sich selbst, dass sie selbstständig und verantwortungsvoll mit dem Internet umgehen können. Die Basiskompetenzen können sie dabei in schulischen wie außerschulischen Zusammenhängen erwerben. Diese Kompetenzen sind Internetadressen in zielgerichteten Sinn- und Sachzusammenhängen aufrufen, Texte und Bilder auswählen, herunterladen und weiterverarbeiten, mit einer geeigneten Suchmaschine den richtigen Weg zu gesuchten Informationen finden, eine eigene E-Mail-Adresse einrichten, E-Mails empfangen, verfassen und absenden, wichtige Sicherheitsregeln beachten, Umgangsformen im Internet ("Nettiquette") kennen lernen und anwenden.
Der Erwerb jeder einzelnen Basiskompetenz wird im "e-Pferdchen-Pass" eingetragen und durch die Unterschrift einer Lehrkraft bescheinigt.
Auf der Internetseite des e-Pferdchens "Ed" finden Sie weitere Hinweise sowie ein Bestellformular für Lehrer- und Elterninformationen und Klassensätze der e-Pferdchen-Ausweise.

Islamkundlicher Unterricht
Islamischer Religionsunterricht ist in der Stundentafel nicht vorgesehen. Wenn Eltern es wünschen, nehmen ihre Kinder am islamkundlichen Unterricht im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts teil. Zudem bieten einige Schulen im Rahmen eines Modellversuchs Islamkunde als eigenständiges Unterrichtsfach in deutscher Sprache an. Die Kinder hören in diesem Unterricht von der Tradition und den Werten des Islam. Der Unterricht hat außerdem die Aufgabe, die Kinder zu einem guten Zusammenleben zwischen den Angehörigen der verschiedenen Religionen in Gleichberechtigung, Frieden und gegenseitiger Zuwendung zu erziehen.

 

jahrgangsübergreifender Unterricht

Eine solche Organisationsform der Schuleingangsphase erlaubt den besonders Begabten und den schneller Lernenden, am Lernangebot des 1. und des 2. Jahrgangs teilzunehmen und ermöglicht ihnen ohne einen zu starken Bruch, wie er durch das Überspringen einer Klassenstufe oder die direkte Einschulung in Klasse 2 hervorgerufen werden könnte, sowie ohne Verlust der gesamten aufgebauten sozialen Beziehungen eine "sanfte" Form der Schulzeitverkürzung, die ihren Talenten entgegenkommt. Voraussetzung dazu ist ein auf das einzelne Kind zugeschnittenes individualisiertes und differenziertes Förderangebot, das die spezifischen Möglichkeiten dieser Kinder berücksichtigt (vgl. IGLU). Diesen Kindern dieselben Aufgaben wie anderen Kindern oder niveaugleiche Zusatzaufgaben zu stellen, die nur schneller zu bearbeiten sind, würde diesem Fördergedanken widersprechen und diese Kinder unterfordern.
Gleiches gilt für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und langsam Lernende. Sie werden durch individuelle Hilfen so gefördert, dass Ausgrenzung unterbleibt. Auch bei dreijährigem Durchlaufen der Schuleingangsphase verbleiben sie immer in einem Teil des Sozialgefüges der Lerngruppe und in ihrer vertrauen Umgebung. Solche Kinder profitieren in aller Regel von den besser Lernenden.

 

jahrgangsbezogener Unterricht

Die jahrgangsbezogene Klasse bildet für den in der Regel vierjährigen Durchlauf der Grundschule die feste Bezugsgruppe für die Kinder. Wechsel in der Klassenzusammensetzung sind die Ausnahme. Sehr oft begleitet zudem eine Lehrkraft als Klassenlehrer/in die Klasse während der vier Jahre und wird so zur vertrauten Ansprechpartner/in.
An den Unterricht, der sich zunächst an die gesamte Klasse richtet, können sich Phasen des selbständigen Lernens mit differenzierten Anforderungen, denen sich die Kinder - nach Einschätzung der Lehrkraft, aber auch nach eigener Einschätzung - zuordnen, anschließen.

 

Jungen und Mädchen

Mädchen und Jungen bringen unbewusst "typisch weibliche" und "typisch männliche" Verhaltensweisen in die Schule mit. Lehrerinnen und Lehrer legen die Unterrichtssituationen so an, dass Benachteiligungen aufgrund unterschiedlicher Interessen und Verhaltensweisen möglichst beseitigt werden. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Mädchen und Jungen so zu fördern, dass jedes Kind ein grundsätzliches Vertrauen in seine eigenen Stärken und seine Lernfähigkeit unabhängig von traditionellen Rollenerwartungen entwickelt.
In der Regel werden Mädchen und Jungen gemeinsam unterrichtet; es können jedoch für einen begrenzten Zeitraum auch getrennte Mädchen- und Jungengruppen gebildet werden, wenn dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

 

Kunstunterricht

Der Unterricht in Musik und Kunst erweitert die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit der Kinder. Sie erfahren und erproben ihre musikalischen und gestalterischen Fähigkeiten und verbessern ihre Geschicklichkeit. Sie lernen die „Sprache“ der Kunst und der Musik kennen und erleben, mit welchen Mitteln sie welche Wirkung erzielen können. Ergebnisse dieser Lernbereiche fließen immer wieder in das Schulleben der jeweiligen Grundschule ein.

 

Klasse

Die Klasse ist die Lerngruppe, in der die Kinder lernen. In der Schuleingangsphase können die Klassen jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend gebildet werden.
Klassenlehrerin und Klassenlehrer
Die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer sind in der Grundschule die wichtigsten Bezugspersonen für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichten einen Großteil des Unterrichts in der Klasse und sind daher jeden tag in der Klasse anwesend. Für die Eltern sind die/der Klassenlehrer/in immer der erste Anlaufpunkt, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.

 

Klassenarbeiten

In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 und 2 mit kurzen schriftlichen Übungen, die in Klasse 2 benotet werden können. In Klasse 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden.

 

Klassenfahrten

Klassenfahrten oder mehrtägige Wanderfahrten dienen dazu, dass die Kinder sich auch außerhalb des Unterrichts als Gruppe mit gemeinsamen Zielen und Interessen erleben. Im Mittelpunkt von Klassenfahrten steht daher das soziale Lernen. Daneben kann aber auch fachliches Lernen in Projekten Teil einer Klassenfahrt sein. Klassenfahrten sind Unterricht am anderen Ort. Für die teilnehmenden Schüler fällt somit kein Unterricht aus.

 

Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten. Die Elternvertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender und eine weitere Vertretung) nehmen regelmäßig an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

 

Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten. Zusätzlich entsenden sie Vertreterinnen und Vertreter in die Fachkonferenzen.

 

Lehrmittelfreiheit

Für jede Schulform ist ein Durchschnittsbetrag festgelegt, für den Lernmittel nach Beschluss der Schulkonferenz angeschafft werden können. Für die Grundschule beläuft er sich derzeit auf bis zu 36 €. Der Eigenanteil beträgt - befristet bis 2008 - bis zu 49 %. Bei Empfängern von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entfällt dieser Eigenanteil.

 

Lerntagebücher

Der Unterricht in der Grundschule soll die Eigenverantwortung und Selbständigkeit des Kindes entwickeln Die Lehrerin oder der Lehrer muss unterschiedliche Möglichkeiten haben, Einblicke in die Entwicklung des Kindes zu nehmen.
In vielen Grundschulklassen werden Lerntagebücher geführt. In ein eigenes Heft schreibt jedes Kind seine Lernergebnisse, es dokumentiert seine Lernwege sowie seine Gefühle und Gedanken. Anhand dieser Aufzeichnungen kann das Kind seinen eigenen Lernzuwachs festzustellen und daraus Motivation zum Weiterlernen gewinnen.
Die Lehrerin oder der Lehrer gewinnt Einblick in die Lernmöglichkeiten des einzelnen Kindes und kann danach für den weiteren Unterricht individuelle Anforderungen stellen.

 

Lesen

Der Unterricht in der Grundschule entwickelt und fördert beim Lesen Phantasie und Vorstellungskraft. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass Lesen Spaß machen kann. Viele Grundschulen richten Leseecken ein, in die die Kinder sich zu bestimmten Zeiten mit selbst gewähltem Lesestoff zurückziehen können.

 

Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS)

Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben ohne Probleme. Für Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten auftreten, sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig. Der Runderlass " Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besondern Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)" vom 19.7.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dar. Verbindlich insofern, als
- eine Analyse der Lernsituation, ggf. unter Einschaltung externer Experten und die daraus   folgende Konzeption entsprechender schulischer Fördermaßnahmen eine Pflichtaufgabe   aller Schulen ist,
- die Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und   Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen werden,
- in Zeugnissen der Anteil des Rechtschreibens bei der Bildung der Note zurückhaltend zu   gewichten ist,
- die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben bei Entscheidungen über die Versetzung,   über die Eignung für eine weiterführende Schulform oder bei der Vergabe von   Abschlüssen nicht den Ausschlag geben dürfen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Rechtschreibleistungen im Fremdsprachenunterricht.

 

Leistungsfeststellung / Leistungsbewertung

Schülerinnen und Schüler an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranzuführen, ist eine wesentliche Aufgabe der Grundschule. Dabei ist sie ist einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie vor allem auch zu ermöglichen und zu fördern. Deshalb geht der Unterricht stets von den individuellen Voraussetzungen der Kinder aus und leitet sie dazu an, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiter zu entwickeln.
Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegungen in der Allgemeinen Schulordnung und in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule. Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der einzelnen Kinder.
In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 und 2 mit kurzen schriftlichen Übungen, die in Klasse 2 benotet werden können. In Klasse 3 und 4 werden nur in den Fächern Deutsch und Mathematik schriftliche Klassenarbeiten geschrieben, die benotet werden. Die Leistungsfeststellung misst sich an den verbindlichen Anforderungen, die in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule festgelegt sind. Die Leistungsbewertung berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung des einzelnen Kindes und ist die Grundlage für die weitere Förderung. Die Anzahl der Arbeiten ist nicht festgelegt. Hier hat jedes Kollegium Gestaltungsraum. Schriftliche Arbeiten erfassen im Übrigen immer nur einen Ausschnitt dessen, was Kinder leisten. Deshalb werden für das Zeugnis auch alle sonstigen Leistungen im jeweiligen Fach berücksichtigt.

 

Mathematikunterricht

Im Mathematikunterricht lernen die Kinder Addieren und Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren. Sie lernen das kleine Einmaleins und den Umgang mit Längenmaßen, Gewichten und Zeitangaben. Aber Mathematik ist mehr als nur Zählen und Rechnen. Kinder bauen und zeichnen, schätzen und messen im Mathematikunterricht. Sie schreiben eigene Rechengeschichten und führen ein Rechentagebuch. Dadurch steht der Mathematikunterricht in enger Verbindung zum Sprach- und Sachunterricht.
Kinder müssen in erster Linie lernen, altersgerechte mathematische Probleme durch eigenes Denken und Wissen zu lösen. Ein solcher Unterricht fördert das aktive, entdeckende Lernen. Die Lehrkraft zeigt damit, dass sie den Kindern etwas zutraut. Sie fördert das Lernen auf eigenen Wegen und setzt auf Einsicht und Verständnis. Sie achtet auch auf regelmäßige, systematische Wiederholung durch vielfältiges Üben und Lösen anspruchsvoller Aufgaben.

 

Medien

Die Informations- und Kommunikationstechnologien sind - ebenso wie die traditionellen Medien - Hilfsmittel des Lernens und Gegenstand des Unterrichts.
Der Unterricht in der Grundschule vermittelt den Kindern demnach eine Orientierung über wichtige Informationsmöglichkeiten und leitet sie an, die Informations- und Kommunikationsmedien sinnvoll zu nutzen. Medien können in einem differenzierenden Unterricht mit offenen Lernformen eine sinnvolle Funktion übernehmen.

 

Musikunterricht

Die Kinder singen und musizieren, malen, zeichnen, bauen und schmücken Räume in der Grundschule – nicht nur ein- oder zweimal in der Woche. Denn Elemente des Kunst- und Musikunterrichts sind Teil aller Unterrichtsfächer und werden fächerübergreifend und fachbezogen vermittelt. Beim Schulanfang spielen musische und gestalterische Elemente eine wichtige Rolle. Gemeinsames Singen und Musizieren sind besondere gemeinschaftliche Erlebnisse für die Kinder.

 

Muttersprachlicher Unterricht

Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen. Der muttersprachliche Unterricht ist ein Angebot, das die Stundentafel der Grundschule ergänzt. Er wird von Lehrkräften erteilt, die meist aus den Herkunftsländern der betreffenden Kinder stammen. Muttersprachlicher Unterricht trägt dazu bei, dass in Nordrhein-Westfalen junge Menschen heranwachsen, die neben Deutsch die Sprache ihrer Familie beherrschen und damit zum sprachlichen Reichtum im Land beitragen.
Für den muttersprachlichen Unterricht werden Lerngruppen für eine oder mehrere Schulen eingerichtet. Er wird derzeit in 19 Sprachen erteilt. Informationen über den muttersprachlichen Unterricht gibt die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Neugier

Alle Kinder sind voller Neugier. Kinder lernen mit allen Sinnen. Sie begreifen etwas besser, wenn sie es greifen, also anfassen können. Wie groß eine Zahl ist, erfahren Kinder am besten, wenn sie zuerst mit Dingen in der entsprechenden Anzahl umgehen können – später dann mit Punktbildern und anderen Symbolen. Über Bäume lernen Kinder mehr, wenn sie Bäume in der Umwelt betrachten. Sie erkennen verschiedene Blattformen oder die Oberflächen der Rinden. So eignen sie sich Wissen an und entwickeln ein Bewusstsein für die Natur. Ihre Umwelt wird zu einem Lernort, an dem Kinder auch außerhalb des Klassenraums Erfahrungen sammeln können.

 

offener Unterrichtsbeginn

Viele Schulen bieten ihren Schülern die Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn in die Schule zu kommen und im Klassenraum zu lesen, zu spielen oder sich einfach zu unterhalten. Dieser offene Beginn schafft gute Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen in der Klasse.

 

offene Unterrichtsformen

Der Unterricht in der Grundschule ist vor allem durch offene Unterrichtsformen geprägt. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, sich den Lernweg selbst zu gestalten. Dazu gehören u.a die Freiarbeit und die Wochenplanarbeit, in der die Kinder nach Beratung durch die Lehrerin oder den Lehrer oder auch nach eigener Einschätzung Inhalte und Materialien auswählen können.
Auch in themenbezogenen "Werkstätten" beschäftigen sich die Kinder nach eigener Wahl mit den unterschiedlichen Aspekten eines Themas.

 

Primarstufe

Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Die Primarstufe besteht aus der Grundschule.

 

Projektunterricht

In der Schulpädagogik kennt man die Begriffe “Projektunterricht”, “projektartiger” oder “projektorientierter Unterricht” oder schlicht “Projekt”. Projekte sind themenbezogene Unterrichtsvorhaben, die für eine festgelegte Zeit (z.B. im Rahmen einer Projektwoche) an die Stelle des nach dem Stundenplan vorgesehenen Unterrichts treten. In der Regel enden Projekte mit einer Präsentation der Arbeitsergebnisse durch die Schülerinnen und Schüler.
Man kann Projektunterricht bezeichnen als ganzheitliche, integrative Lernform, der ein Höchstmaß an Offenheit zukommt und die den bestmöglichen Raum für die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler bei Themenfindung und Lernzielfestlegung, für Binnendifferenzierung und kooperatives Verhalten bereitstellt.

 

Regeln und Rituale

Die ersten Unterrichtswochen des Schulanfangs werden genutzt, um Regeln und Rituale einzuführen, die zu einer schnellen Integration der einzelnen Kinder in die Klassengemeinschaft führen und eine Identifizierung mit "ihrer Klasse" und "ihrem Klassenraum" gewährleisten. Diese Regeln und Rituale werden oft durch Symbole unterstützt.

 

Religionsunterricht

Im evangelischen, katholischen und griechisch-orthodoxen Religionsunterricht werden die Kinder mit dem christlichen Glauben in seiner jeweiligen konfessionellen Ausprägung vertraut gemacht. Die Kinder hören und sehen, dass der Glaube an Jesus Christus mit ihrem eigenen Leben zu tun hat. Die Kinder entdecken im Alten und Neuen Testament den menschenfreundlichen Gott, der einen Bund mit seinem Volk schließt, der sich uns als barmherziger Vater in Liebe zuwendet und der uns sagt, wie wir unseren Nächsten lieben sollen. Diese Botschaft ermutigt die Kinder, Gott in ihr Leben einzubeziehen. An Beispielen aus der Geschichte und dem Leben der Kirche werden den Kindern Grundzüge eines Lebens aus dem christlichen Glauben nahe gebracht. So lernen sie Wertmaßstäbe und Orientierungen zu entwickeln, „hinter die Dinge zu sehen“ und die Welt als Schöpfung Gottes zu begreifen. Die Schulgottesdienste und die Feste des Kirchenjahres bieten den Kindern vielfältige Möglichkeiten, in Gemeinschaft mit anderen vor Gott zu feiern. Sie danken und bitten in kindgemäßen Gebeten, in bewährten und in neuen Liedern. Die Kinder erfahren im Religionsunterricht, dass Christinnen und Christen sich bemühen, Ungerechtigkeit und Armut zu überwinden und mit allen Menschen in Frieden zu leben. So wachsen sie in ihre Mitverantwortung für die von Gott geschenkte Schöpfung hinein.
Zusätzlich zum Religionsunterricht soll in den Klassen 3 und 4 auch über die in der Stundentafel vorgesehenen Religionsstunden hinaus eine "Seelsorgestunde" bzw. eine "Evangelische Kontaktstunde" angeboten werden. So haben in der „Seelsorgestunde“ sowie in der "Evangelischen Kontaktstunde" Geistliche oder andere für den Religionsunterricht ausgebildete pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. andere pädagogisch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, an das Leben konkreter Gemeinden vor Ort heranzuführen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es für die Kinder jüdischen Glaubens in den jüdischen Gemeindehäusern oder Synagogen/Gebetshäusern jüdischen Religionsunterricht. Er wird überwiegend nachmittags erteilt. Durch die geringe Zahl jüdischer Schülerinnen und Schülern je Schule und Klasse kann der Unterricht nur zentral erfolgen, d.h. in der jüdischen
Gemeinde. Die Grundlagen des Religionsunterrichtes sind die hebräische Bibel sowie das Gebetbuch. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, doch wird auch Hebräisch – die Gebetssprache des Judentums – gelehrt. Die Kinder werden in jüdischer Ethik und Praxis erzogen, zum Glauben und zur Liebe zum Ewigen, dem Einzigen Gott. Das menschliche Miteinander und Füreinander steht im Mittelpunkt, aber auch die Allmacht des Schöpfers. Jüdische Traditionen und die Geschichte der Schöpfung sind wesentliche Bestandteile als Ergänzung der Gebete.

 

Richtlinien und Lehrpläne

Die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule sind die verbindlichen Grundlagen für den Unterricht. Es gibt neben den allgemeinen Richtlinien Fachlehrpläne für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Englisch, Kunst Musik, Sport, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre.

 

Schuleingangsphase

Mit der Einschulung in die Grundschule besuchen alle schulpflichtigen Kinder die Schuleingangsphase. In der Schuleingangsphase lernen sie gemeinsam bis zur Versetzung in die Klasse 3. Je nach individuellem Leistungs- und Entwicklungsstand der Kinder kann die Schuleingangsphase in einem Jahr, in zwei oder drei Jahren durchlaufen werden.
Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend individuell zu fördern. Leitgedanke ist, dass nicht das Kind schulfähig sein muss, sondern die Schule kindfähig. Schulfähigkeit wird daher als Entwicklungsaufgabe der Grundschule verstanden. Indem die Eltern gezielt über mögliche vorschulische Förderangebote informiert werden, sollen frühzeitig Lernchancen für alle Kinder eröffnet werden.
Künftig entscheidet allein die Schulkonferenz darüber, ob die beiden ersten Schuljahre jahrgangsbezogen oder jahrgangsübergreifend organisiert werden. Eine Entscheidung gilt für mindestens vier Jahre.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören die Organisationsform der Schuleingangsphase und die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.

 

Schulordnung

Wenn viele Kinder und Erwachsene täglich miteinander umgehen, sind gewisse Regeln sinnvoll, die dafür sorgen, dass das Schulleben ruhig und für alle zufrieden stellend abläuft. Daher geben sich viele Schulen eine Schulordnung, die zwischen allen Beteiligten, also den Lehrkräften, den Kindern und den Eltern abgestimmt worden ist.

 

Schulpflegschaft

Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Sie wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.

 

Schulpflicht

Kinder sollen zukünftig früher eingeschult werden, damit dazu beigetragen wird, Lernbereitschaft und kindliche Neugier rechtzeitig für schulisches Lernen zu nutzen – gerade und zum Vorteil der Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern. Diese frühere Einschulung wird sehr behutsam umgesetzt. Der Stichtag für das Einschulungsalter wird in Monatsschritten innerhalb von sieben Jahren vom 30. Juni auf den 31. Dezember vorverlegt. Diese Vorverlegung beginnt mit dem Schuljahr 2007/2008.
In den folgenden Jahren gelten folgende Stichtage:
zum Schuljahr 2007/2008 und zum Schuljahr 2008/2009 der 31. Juli
zum Schuljahr 2009/2010 und zum Schuljahr 20010/2011 der 31. August
zum Schuljahr 2011/2012 der 30. September
Für die nachfolgenden Schuljahre wurde der 30. September festgeschrieben.
Kinder, die im Kalenderjahr das sechste Lebensjahr vollenden, sollen im Sommer des gleichen Jahres eingeschult werden. Den Kindern, die noch nicht voll schulfähig sind, wird in der Grundschule eine besondere Förderung ermöglicht. Eltern, deren Kinder im letzten Quartal des Jahres geboren wurden, können entscheiden, ob ihr Kind erst ein Jahr später in die Schule gehen soll. Das bedeutet, dass Kinder, die nach dem 30.September das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden.

 

Schulprogramm

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung der schulischen Arbeit und legt Formen und Verfahren der Überprüfung der schulischen Arbeit insbesondere hinsichtlich ihrer Ergebnisse fest.

 

Sachunterricht

Im Sachunterricht werden die Kinder unterstützt, sich in ihrer Lebenswelt besser zurecht zu finden, sie zu verstehen und zu gestalten. Der Unterricht bezieht die Erfahrungen und Interessen der Kinder ein. Die Lehrerin oder der Lehrer weckt aber auch das Interesse der Kinder für Themen, Fragen, Probleme und Aufgaben, mit denen sie bisher noch nicht in Berührung gekommen sind.
Der Sachunterricht vermittelt den Kindern nicht nur Sachwissen. Er macht sie zugleich mit Arbeitsweisen vertraut, mit denen sie Fragen beantworten können, die sich ihnen stellen. Typische Arbeitsweisen des Sachunterrichtes sind: Beobachten, Experimentieren, Nachschlagen, Dokumentieren. Naturwissenschaftliche Phänomene und Sachverhalte werden entdeckt und kindgerecht erläutert. So werden die Kinder in altersgemäßer Form auch auf den Fachunterricht der weiterführenden Schule vorbereitet. Themen, die im Sachunterricht bearbeitet werden, sind zum Beispiel: Lösungen für einfache naturwissenschaftlich-technische Probleme, umweltbewusstes Handeln, gesunde Ernährung, alte und fremde Kulturen, aber auch Hunger und Armut in der Welt.

 

Sexualerziehung

Aus Jungen und Mädchen werden einmal Männer und Frauen. Lehrerinnen und Lehrer beziehen deshalb Themen zur Sexualerziehung in den Unterricht ein. Sie beantworten Fragen und geben Hilfen, wie Jungen und Mädchen unverkrampft miteinander umgehen können. Welche Themen im Unterricht behandelt werden und wie dies geschieht, hängt vom Alter der Kinder ab. Die Lehrkräfte informieren darüber rechtzeitig in der Klassenpflegschaft und stimmen die für den Unterricht vorgesehenen Materialien und Medien mit Ihnen als Eltern ab.

 

Sportunterricht

Kinder wollen laufen, springen, klettern, spielen und stets aufs Neue ihre Geschicklichkeit und ihre Kräfte erproben. Der Sportunterricht knüpft an diesen ausgeprägten Bewegungsdrang und die Spielfreude der Kinder an. Schwerpunkte des Sportunterrichts sind die Entwicklung des Bewegungsvermögens und die Hinführung zum gemeinsamen Spiel. Dabei soll der Sportunterricht allen Kindern Freude machen.
Alle Kinder bewegen sich gerne im Wasser. Schwimmen zu können stärkt das Selbstwertgefühl, hat gesundheitsfördernde und unter Umständen sogar lebensrettende Bedeutung. Der Schulsport unterstützt die Kinder beim Entdecken der Bewegungsvielfalt im Wasser sowie beim Erlernen des Schwimmens, Tauchens und Springens.

 

Schrift

Die meisten Kinder lernen heute das Lesen und Schreiben in Druckschrift. Es ist die Schrift, die die Kinder in der Umwelt überall antreffen und die ihnen das Lesen- und Schreibenlernen erleichtert. Sie ist auch die Schriftform, die am besten hilft, die Wörter zu gliedern. Später lernen sie neben der Druckschrift auch eine verbundene Schrift. Sie wird dann zu einer gut lesbaren und flüssigen persönlichen Handschrift weiterentwickelt.

 

Stundentafel
Für alle Schulen des Landes sind durch die so genannten Stundentafeln die einzelnen Fächer sowie die Stundenzahl für die verschiedenen Klassen festgelegt. Auf dieser Grundlage erstellt die Schule den Stundenplan. Von der für die einzelnen Fächer oder Fächergruppen angegebenen Anzahl der Schülerwochenstunden kann in begründeten Fällen geringfügig abgewichen werden.

 

Stundenplan

Der Stundenplan gibt Auskunft über Beginn und Ende des Unterrichts. Da Kinder nicht in starren Zeiteinheiten lernen, wird der Unterricht nicht immer im 45-Minuten-Takt gestaltet. Sie schreiben vielleicht 20 Minuten und rechnen 30 Minuten, spielen danach oder singen ein Lied. Lesen, Schreiben und Rechnen sollen täglich geübt werden. Deshalb stehen die Fächer Mathematik und Deutsch normalerweise jeden Tag auf dem Stundenplan.

 

Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung

Das Gespräch mit den Eltern und mit dem Kind während der Anmeldung ist eine erste Gelegenheit, Eindrücke von der sprachlichen Kompetenz des Kindes zu gewinnen. Hierbei bittet die Schule die Eltern um Angaben über die bisherige Sprachbiografie des Kindes. Wenn sich dabei herausstellt, dass in der Familie überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, kann dies ein Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse des Kindes sein.
Ergeben sich aus einem anschließenden Gespräch mit dem Kind Anhaltspunkte dafür, dass es auf Grund fehlender deutscher Sprachkenntnisse in der Grundschule nicht erfolgreich mitarbeiten kann, führt die Schule mit dem Kind ein erprobtes Verfahren durch, um seinen Sprachstand genau zu ermitteln. Das Verfahren ist für alle Kinder verbindlich, deren Deutschkenntnisse aufgrund des Anmeldegesprächs nicht ausreichend erscheinen.
Kinder, bei denen festgestellt wurde, dass ihre Deutschkenntnisse für die Mitarbeit im Unterricht nicht ausreichen, können von der Schule zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtet werden. Ausgenommen sind Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen und dort gezielt in der deutschen Sprache gefördert werden.
Sprachstandsfeststellung zwei Jahre vor der Einschulung
Die notwendige Sprachförderung muss im Interesse der Kinder so früh wie möglich einsetzen. Daher wird ab dem jahr 2007 rund zwei Jahre vor der Einschulung in die Grundschule in einer ersten Stufe jedes Kind gezielt beobachtet. Dies geschieht in der Regel in der Kindertageseinrichtung. Bei Anhaltspunkten für Förderbedarf wird die Sprachentwicklung in einer zweiten Stufe mit einem entsprechenden Verfahren differenzierter untersucht.
Die Eltern werden über das Ergebnis schriftlich informiert und gebeten, die Hinweise für eine Förderung an die Kindertageseinrichtung, die das Kind besucht, weiterzugeben. Wenn ein Kind mit Sprachförderbedarf eine Kindertageseinrichtung besucht, wird die Sprachförderung integrativ in dieser Einrichtung durchgeführt. Falls das Kind noch keinen Kindergarten besucht, werden die Eltern gebeten, ihr Kind an einem Kindergarten anzumelden, damit es dort gefördert werden kann.
Wollen die Eltern ihr Kind dennoch nicht an einem Kindergarten anmelden, wird das Kind vom Schulamt zu einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtet. Die Sprachkurse sollen in Kindertageseinrichtungen (Familienzentren) stattfinden und werden in der Verantwortung des Elementarbereichs durchgeführt.

 

Streitschlichtung

Wo viele Kinder miteinander lernen, und spielen, kommt es auch mal zu Meinungsverschiedenheiten und Streit. Als "Streitschlichter" lernen Schülerinnen und Schüler die Streitigkeiten von Mitschülern untereinander als Moderatoren selbst zu lösen, ohne dabei zu Mitteln der Gewalt zu greifen. Dazu werden sie vorher entsprechend ausgebildet

 

Schulaufsicht

Die Schulaufsicht über die Grundschulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern in den 54 Kreisen und kreisfreien Städten.

 

Schultasche

Kinder tragen gern alles mit sich. Nicht selten kommen sie mit einem Schultornister zum Unterricht, der so schwer ist, dass Haltungsschäden die Folge sein können. Das Gewicht des Schultornisters sollte deshalb 10 bis 12 Prozent des Körpergewichts nicht überschreiten. Darum sollte zum Beispiel ein Kind, das 25 kg wiegt, nicht mehr als 2,5 bis 3 kg tragen. Mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer wird abgesprochen, welche Unterrichtsmaterialien in der Schule bleiben können und welche Materialien nur an bestimmten Tagen mitgebracht werden müssen.

 

Unterricht

Der Stundenplan gibt Auskunft über Beginn und Ende des Unterrichts. Da Kinder nicht in starren Zeiteinheiten lernen, wird der Unterricht nicht immer im 45-Minuten-Takt gestaltet. Sie schreiben vielleicht 20 Minuten und rechnen 30 Minuten, spielen danach oder singen ein Lied.

 

Unterrichtsausfall

Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung hat für die Landesregierung höchste Priorität. Dennoch ist bei einem sehr komplexen System mit ca. 180.000 Lehrerinnen und Lehrern an insgesamt rd. 7.000 Schulen, davon etwa die Hälfte Grundschulen, Unterrichtsausfall nicht vollständig zu vermeiden. Notwendige Vertretungssituationen, z. B. durch Versetzung, Elternzeit, Krankheit oder Zur-Ruhe-Setzung sind überall im Berufsleben für Arbeitgeber eine organisatorische Herausforderung. Im Schulbereich wirken sich diese Personalausfälle im besonderen Maße aus, da die Kinder und ihr Unterricht direkt betroffen sind. Absolute personelle Kontinuität in der Lehrerversorgung kann aus mehreren Gründen an keiner Schule garantiert werden. Bei einem Lehrerkollegium, das sich als Team versteht, wird die Kontinuität der Erziehungs- und Bildungsarbeit aber auch dann gewährleistet werden können, wenn die handelnden Personen wechseln. Dazu ist für die Grundschule eine dauerhafte Vertretungsreserve bei den einzelnen Schulämtern eingerichtet, mit der auf kurzfristigen Unterrichtsausfall reagiert werden kann.

 

Versetzung

In der Grundschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung vom ersten Schulbesuchsjahr in das zweite Schulbesuchsjahr über. Der Übergang in die Klassen 3 und 4 beruht dagegen auf einer Versetzung.
Ein Kind wird versetzt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Eine Versetzung kann auch erfolgen, wenn aufgrund der Gesamtentwicklung zu erwarten ist, dass in der nächst höheren Klasse eine hinreichende Förderung und eine erfolgreiche Mitarbeit möglich sind.

 

Verkehrs- und Mobilitätserziehung

Mit dem Beginn der Schulzeit vergrößert sich die Mobilität der Kinder. Sie verlassen den nahen Umkreis der elterlichen Wohnung und sind nicht nur als Mitfahrende in Autos oder in Bussen und Bahnen unterwegs. Sie nehmen auch aktiv am Verkehr teil: zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad, auf Inlinern oder dem Skateboard. Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung fördert deshalb das Bewegungs-, Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen der jungen Verkehrsteilnehmer. Außerdem wird ein situationsbezogenes und vorausschauendes Verhalten trainiert. Übungsmöglichkeiten ergeben sich zum Beispiel durch das Schulweg- und Radfahrtraining. Die Schule arbeitet dabei eng mit den Eltern und der Polizei zusammen. Bereits in der Grundschule beginnen die Kinder, sich mit Fragen der Umweltbelastung durch den Verkehr auseinander zu setzen.

 

Vertretungsunterricht

Vertretungsunterricht findet statt, wenn die eigentliche Lehrkraft den Unterricht nicht erteilen kann, in der Regel ist das bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung der Fall. Für Vertretungssituationen haben die Schulen Konzepte entwickelt, die den Ausfall zunächst auf der Ebene der einzelnen Schule kompensiert. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, können die Grundschulen beim zuständigen Schulamt Lehrkräfte aus der Vertretungsreserve anfordern.

 

Vergleichsarbeiten (VERA)

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 an zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten - kurz VERA genannt - werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben. Lernstandserhebungen überprüfen Standards und ermitteln, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreichen. Sie sind vorrangig zur Einschätzung von Lerngruppen entwickelt, ermöglichen aber auch eine Information über den erreichten Lernstand einzelner Kinder. Sie zeigen, welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in bestimmten Bereichen eines Faches haben und geben den Lehrkräften wertvolle Hinweise für den Lern- und Förderbedarf der Kinder.

 

Versicherung

Alle Schulkinder sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, auf den Schulweg und auf alle Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge oder Sportfeste. Wenn ein Kind einen Unfall in der Schule hat, erfährt die Lehrerin oder der Lehrer meist sofort davon. In anderen Fällen, zum Beispiel bei einem Unfall auf dem Schulweg, muss die Schule so schnell wie möglich benachrichtigt werden.

 

Zeugnisse

In der Schuleingangsphase beschreiben die Zeugnisse das Arbeits- und Sozialverhalten, die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 und die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten eine Beschreibung von Lernentwicklung und Leistungsstand, Noten für die Fächer sowie für das Arbeitsverhalten und für das Sozialverhalten.
Die Zeugnisse in Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer sowie für das Arbeitsverhalten und für das Sozialverhalten. Die Schulkonferenz kann entscheiden, die Noten für das Arbeitsverhalten und für das Sozialverhalten durch eine Beschreibung zu ergänzen.
Das Halbjahreszeugnis in der Klasse 4 beinhaltet zusätzlich eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung entsteht auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin und des Schülers unter Einbeziehung eines Beratungsgespräches mit Ihnen als Eltern.

 

Zurückstellung vom Schulbesuch

Ziel der Landesregierung ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Einschulungsjahrganges einzuschulen. Schulpflichtige Kinder könne aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.

 

Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule

Kinder lernen von Beginn ihres Lebens an. Eine frühzeitige und nachhaltige Begleitung, die die natürliche Lernbegeisterung der Kinder aufgreift und unterstützt, ist maßgeblich für ihren späteren Bildungsweg und schließlich für ihren beruflichen Erfolg. Deshalb wird die individuelle Förderung, die die Kinder im Kindergarten erfahren, in der Grundschule weitergeführt.
An der Nahtstelle zwischen Kindergarten und Grundschule bilden sowohl die Bildungsvereinbarung mit den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder als auch das Schulfähigkeitsprofil den Rahmen und die Orientierung für die Zusammenarbeit von Eltern und Fachkräften des Kindergartens sowie Lehrkräften. Die Bildungsvereinbarung hat ebenso wie das Schulfähigkeitsprofil empfehlenden Charakter. Beide formulieren Erwartungen an die jeweilige Bildungsarbeit und geben Anregungen und Hilfen für die pädagogische Arbeit mit den Kindern.