Übergang zur weiterführenden Schule
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Padlet: Informationen: Wohin nach der Grundschule
Übergang weiterführende Schule
Grundsätze
- Entscheidung nach Klasse 4 der Grundschule
- staatliche Schulen müssen, Privatschulen (z.B. Hagen Schule) bzw. Schulen in privater Trägerschaft (z.B. Hildegardis-Schule) können aufnehmen
- in allen Schulformen umfasst die Schulzeitpflicht 10 Jahre (4 + 6)
- bei Klassenwiederholung Entlassung aus Klasse 9 oder 8 möglich
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und mittlerer Abschluss in einem Abschlussverfahren:
- Vergabe auf der Basis der gezeigten Leistungen sowie einer schriftlichen Prüfung
begründete Empfehlung
- Die Grundschule fertigt eine begründete Schulformempfehlung an. (HS, RS, G jeweils mit Sekundarschule und Gesamtschule)
- Die Empfehlung ist Bestandteil des Halbjahreszeugnisses.
- Es kann eine Schulform als die geeignete genannt werden.
- Eine zweite Schulform kann genannt werden, wenn das Kind dafür mit Einschränkung geeignet ist.
- Melden die Eltern ihr Kind an der uneingeschränkt empfohlenen Schulform an, gestaltet sich die Aufnahme in aller Regel unproblematisch.
- Melden die Eltern ihr Kind an der eingeschränkt empfohlenen Schulform an, müssen sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Dabei erklärt die gewählte Schulform, welche Möglichkeiten sie hat, das Kind in den bescheinigten Schwächen zu fördern.
- Melden die Eltern ihr Kind an einer Schulform an, die unter der von der GS empfohlenen liegt, müssen die Eltern von der gewählten Schulform dahin gehend beraten werden, ihr Kind an der empfohlenen Schulform anzumelden.
Erprobungsstufe
- Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit, keine Versetzung.
- Nach Klasse 6 evtl. Wechsel in eine andere Schulform.
- Wechsel nach Klasse 5 nur in besonders gelagerten Einzelfällen (von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium)
- Bei leistungsstarken Schülern in der Hauptschule bzw. in der Realschule wird nach jedem Halbjahr darüber befunden, ob den Eltern empfohlen wird, ihr Kind an einer höherwertigen Schulform anzumelden
- Bei Realschule oder Gymnasium:
Die Versetzungskonferenz entscheidet am Ende der Klasse 6 über die Versetzung und den Verbleib in der gewählten Schulform (Prüfung der Eignung). Bei Nichtversetzung evtl. Wechsel der Schulform - Höchstverweildauer 3 Jahre
- Der freiwilliger Rücktritt in die Klasse 5 bzw. Wiederholung der Klasse 6 ist möglich.
- Eine Klassenwiederholung wird auf die Schulpflicht angerechnet.
gymnasiale Oberstufe
umfasst die Klassen 10 - 12 im Gymnasium bzw. 11 - 13 in der Gesamtschule
Gliederung in
- einjährige Einführungsphase (Klasse 10 GY bzw. 11 GS)
und
- zweijährige Qualifikationsphase (Klassen 11 und 12 GY bzw. 12 und 13 GS)
Hauptschule
Einem Schüler kann in der Regel der Besuch der Hauptschule empfohlen werden, wenn er auf der Basis bisher erworbenen Grundwissens
- neben überwiegend reproduktivem Denken
- Fähigkeiten zu problemlösendem und produktivem Denken vornehmlich in konkreten Sachzusammenhängen zeigt
- Erkenntnisse hauptsächlich im handelnden Vollzug gewinnt
- und noch Hilfen oder spezielle Fördermaßnahmen benötigt.
Das ist anzunehmen, wenn im Beobachtungsbogen in Fächern mit starken handlungsorientiertem Unterrichtsanteil (z. B. Naturwissenschaften, Kunst, Werken, textiles Gestalten, Musik) oder während entsprechender Unterrichtsphasen in anderen Fächern Eintragungen unter anderen zu folgenden Aspekten vorliegen: „fand Lösungsmöglichkeiten", „förderte den Unterricht durch sachbezogene Beiträge", „beteiligte sich aktiv am Unterricht", „arbeitete ausdauernd an einer Aufgabe".
- umfasst die Klassen 5 – 10
- grundsätzlich Schulform für alle Kinder
- nur Englisch als Fremdsprache
- Klassen 5 und 6 Unterricht im Klassenverband
- Klassen 7 – 9 Unterricht in Mathematik und Englisch auch in Kursen, die nach Leistung gebildet werden.
- In den Klasen 7 – 10 auch Wahlpflichtunterricht
- zwei verschiedene Klassen 10: Typ A und Typ B, die Zuweisung erfolgt nach Leistung
vier verschiedene Abschlüsse:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit Versetzung nach 10
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Sekundarabschluss)
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife - mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (Klasse 10 der gymnasialen Oberstufe) Abitur nach 13 Jahren
- zwei unterschiedliche Formen: Halbtags- oder Ganztagsschule
Realschule
Einem Schüler kann in der Regel der Besuch der Realschule empfohlen werden, wenn er auf der Basis des bisher erworbenen Grundwissens
- die Fähigkeit zu problemlösendem und produktivem Denken schwerpunktmäßig in bestimmten Fächern oder Fachbereichen auch im komplexen oder weniger konkreten Sachzusammenhängen erkennen lässt.
- Sachverhalte in größere Zusammenhänge einordnen kann.
- und die Bereitschaft und die Fähigkeit zeigt, sich auch selbständig und ausdauernd mit der Lösung eines Problems zu befassen.
- umfasst die Klassen 5 – 10
- Wechsel der Schulform bis zum Beginn der Klasse 9 möglich.
- Unterricht im Klassenverband , keine Leistungsdifferenzierung
- ab Klasse 7 Wahlpflichtunterricht
- Wahl einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6
fünf verschiedene Abschlüsse:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit Versetzung in die Klasse 10
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife - mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (Klasse 10 der gymnasialen Oberstufe) – Abitur nach 13 Jahren
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife - mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase (Klassen 11 und 12 der gymnasialen Oberstufe) bei besonders guten Leistungen - Abitur nach 12 Jahren
Gymnasium
Einem Schüler kann in der Regel der Besuch des Gymnasiums empfohlen werden, wenn er auf der Basis des bisher erworbenen Grundwissens
- allgemein die Fähigkeit zu problemlösendem abstrahierendem, konstruktivem und produktivem Denken erkennen lässt
- Zusammenhänge bei verschiedenen Sachverhalten erkennen kann
- die Bereitschaft und die Fähigkeit zeigt, sich intensiv auch mit schwierigeren Sachzusammenhängen zu beschäftigen, um mit ihnen vertraut zu werden und keine Leistungsschwächen im sprachlichen Bereich erkennen lässt (2. Fremdsprache).
- Umfasst die Klassen 5 - 9 in der Sekundarstufe I im verkürzten Bildungsgang.
- Umfasst die Klassen 5 - 10 in der Sekundarstufe I.
- Umfasst die Klassen 10 - 12 in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) im verkürzten Bildungsgang.
- Umfasst die Klassen 11 - 13 in der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe).
- Ab Klasse 5 Fortführung von Englisch oder Einführung einer anderen modernen Fremdsprache oder Latein
- ab Klasse 6 weitere moderne Fremdsprache oder Latein
- evtl. auch in Klasse 5 parallel zu Englisch eine weitere Fremdsprache
- Klassen 5 – 7 im Klassenverband
- ab Klasse 8 Wahlpflichtunterricht, evtl. dritte Fremdsprache
- nach Klasse 9 Übertritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder Bildungsgänge des Berufskollegs
- nach Klasse 10 Übertritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
sieben verschiedene Abschlüsse:
- nach Klasse 9 je nach Leistungsstand einfacher Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- nach Klasse 9 Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gym. Oberstufe, Abitur nach 12 Jahren
- nach Klasse 10 mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- nach Klasse 10 Übertritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe Klasse 10 im Gymnasium bzw. Klasse 11 in der Gesamtschule – Abitur nach 13 Jahren
- nach Klasse 10 Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und Fachoberschulreife, Klasse 10 im Gymnasium bzw. Klasse 11 an der Gesamtschule - Abitur nach 12 Jahren
- Fachhochschulreife – theoretischer Teil
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Besonderheit:
Nach Abschluss der Klasse 10 findet eine zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung mit landeseinheitlichen Aufgaben statt.
Gesamtschule
- Umfasst die Klassen 5 - 10 in der Sekundarstufe I.
- Bietet die Klassen 11 - 13 in der Sekundarstufe II an. (dann nicht mehr Gesamtschule, sondern gymnasiale Oberstufe wie im Gymnasium)
- Unterricht im Klassenverband aber auch in Kursen, die nach Leistung gebildet werden.
- ab Klasse 5 Wahlpflichtunterricht, evtl. zweite moderne Fremdsprache oder Latein
- ab Klasse 7 Fachleistungskurse in Englisch und Mathematik
- ab Klasse 8 oder 9 Fachleistungskurse in Deutsch
- ab Klasse 9 Fachleistungskurse in Physik oder Chemie
- bis zur Klasse 10 Wechsel zwischen den Kursen möglich
- ab Klasse 8 Wahl einer zweiten (dritten) Fremdsprache
sieben verschiedene Abschlüsse:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 mit Versetzung in Klasse 10
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 – Fachoberschulreife
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, Klasse 10 im Gymnasium bzw. Klasse 11 in der Gesamtschule - Abitur nach 13 Jahren
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe bei besonders guten Leistungen, Klasse 10 im Gymnasium bzw. Klasse 11 an der Gesamtschule - Abitur nach 12 Jahren
- Fachhochschulreife – theoretischer Teil
- allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach 12 bzw. nach 13 Jahre
normalerweise Ganztagsbetrieb an 3 Tagen
Sekundarschule
- umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn
- mindestens dreizügig
- Vorbereitung sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife
- Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards.
- zweite Fremdsprache in den Jahrgängen 6 oder 8
In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam.
Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers integriert,
teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein.
Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.
fünf verschiedene Abschlüsse
- Hauptschulabschluss nach KLasse 9 mit Versetzung in die Klasse 10
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife - mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (Klasse 10 der gymnasialen Oberstufe) – Abitur nach 13 Jahren
- mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 - Fachoberschulreife - mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase (Klassen 11 und 12 der gymnasialen Oberstufe) bei besonders guten Leistungen - Abitur nach 12 Jahren
Übersicht über die Abschlüsse
Hauptschule |
Realschule |
Gymnasium |
Gesamtschule |
Sekundarschule |
nach Klasse 9 mit Versetzung nach Klasse 10 |
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HS-Abschluss |
HS-Abschluss |
HS-Abschluss oder HS-Abschluss nach Klasse 10 je nach Leistungsstand |
HS-Abschluss |
HS-Abschluss |
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Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gym. Oberstufe, Abitur nach 12 Jahren |
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nach Klasse 10 |
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HS-Abschluss nach Klasse 10 |
HS-Abschluss nach Klasse 10 |
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HS-Abschluss nach Klasse 10 |
HS-Abschluss nach Klasse 10 |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife |
mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife |
mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase (Klasse 10) der gymn. Oberstufe |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymn. Oberstufe |
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mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymn. Oberstufe |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymn. Oberstufe |
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mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymn. Oberstufe bei besonders guten
Leistungen, |
mittlerer Schulabschluss – Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und Fachoberschulreife, |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymn. Oberstufe bei besonders guten
Leistungen, |
mittlerer Schulabschluss - Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymn. Oberstufe bei besonders guten
Leistungen, |
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Fachhochschulreife |
Fachhochschulreife theoretischer Teil |
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allgemeine Hochschulreife - Abitur |
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nach Klasse 13 |
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allgemeine Hochschulreife - Abitur |
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Zusammenfassung
- Jede Schule hat nur bedingt eine eindeutige Zielsetzung.
- Alle Schulformen bieten bis zur Klasse 10 gleiche Abschlüsse an. Danach Lehre im Handwerk/ Dienstleistungsgewerbe und anschließend z.B. FOS 12 oder FOS 11 begleitet von einem Praktikum und dann FOS 12.
- Aus allen Schulformen heraus ist bei entsprechenden Leistungen ein Übertritt in die gymn. Oberstufe möglich.
- Sorgfältig überlegte Wahl treffen!
- Rücktritt in niedrigere Schulform ist schlimm für das Kind und die aufnehmende Schule.
Frage:
- Guter Abschluss an der Hauptschule oder mittelmäßiger Abschluss an der Realschule oder schlechter Abschluss am Gymnasium z.B. nach Klasse 10?
- Vom Leichten zum Schweren oder von Beginn an Überforderung?